News & Rückblick

Ein Lama kommt selten alleine

Manchmal sind es besondere Begegnungen, die den Alltag aufhellen und lange in Erinnerung bleiben.

Im März 2026 durften wir im Haus einen ganz besonderen Besuch erleben: Zwei freundliche Lamas kamen gemeinsam mit Tanja Burkolter zu uns und sorgten auf allen Abteilungen für grosse Begeisterung. Die Tiere waren nicht nur im Erdgeschoss zu sehen, dank ihrer ruhigen und gelassenen Art meisterten sie sogar die Fahrt mit dem Lift problemlos und besuchten unsere Gäste direkt auf den Wohngruppen. Die Begegnung mit den Lamas war für viele Gäste ein emotionaler Höhepunkt. Die Tiere konnten aus nächster Nähe erlebt, beobachtet und sogar gestreichelt und umarmt werden. Viele Gesichter strahlten vor Freude und es entstanden zahlreiche herzliche Momente zwischen Mensch und Tier.

Lamas stammen ursprünglich aus den Hochlagen der südamerikanischen Anden und sind an ein Leben in grosser Höhe und kargen Landschaften angepasst. Gerade ihre ausgeglichene Art macht Lamas heute besonders wertvoll in der tiergestützten Begleitung. Sie reagieren fein auf ihre Umgebung, bleiben meist ruhig und wirken dadurch oft beruhigend auf Menschen.

Die beiden Lamas wurden von Tanja Burkolter und ihrem Angebot AmaLama begleitet. Hinter AmaLama steht ein engagiertes Angebot für tiergestützte Interventionen, Coaching und Erlebnisse mit Lamas und weiteren Tieren.

Der Besuch zeigte eindrücklich, wie wertvoll tierische Begegnungen im Alltag sein können. Die Lamas brachten nicht nur Abwechslung, sondern auch viel Lächeln, Gespräche und schöne Erinnerungen in unser Haus. Ein herzliches Dankeschön geht an Tanja Burkolter und AmaLama für die Organisation dieses besonderen Erlebnisses und natürlich an unsere beiden vierbeinigen Gäste, die für einen unvergesslichen Tag sorgten.

Fotos in der Cloud, E-Mails, Social-Media-Konten oder Online-Abos – unser Leben hinterlässt immer mehr digitale Spuren. Doch was passiert mit diesen Daten, wenn wir einmal nicht mehr da sind?

Während für Bankkonten, Möbel oder persönliche Gegenstände klare Regeln im Erbrecht bestehen, wird der digitale Nachlass häufig vergessen. Dabei kann es für Angehörige sehr schwierig sein, auf wichtige Daten zuzugreifen oder Online-Konten zu verwalten, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.

In diesem Vortrag zeigt Rechtsanwältin lic. iur. Salome Barth, Fachanwältin SAV Erbrecht von der Kanzlei Strazzer Zeiter Rechtsanwälte AG, verständlich und praxisnah, wie Sie Ihren digitalen Nachlass frühzeitig regeln können. Sie erfahren, wie die aktuelle Rechtslage in der Schweiz aussieht, wer digitale Daten überhaupt erbt und welche Rolle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen grosser Online-Plattformen dabei spielen.

Zudem wird aufgezeigt, welche Rechte und Pflichten Erbinnen und Erben im digitalen Raum haben und wer sich um Online-Konten, Abonnemente oder Streamingdienste kümmert – von der Verwaltung bis zur Kündigung oder Löschung.

Ein informativer Abend für alle, die ihre digitalen Spuren rechtzeitig und verantwortungsvoll regeln möchten.

Nach dem Vortrag laden wir Sie zu einem köstlichen Apéro Riche ein - frisch aus unserer Madle-Küche.

Infos auf einen Blick

Datum Mittwoch, 20. Mai 2026
Zeit 18.00 Uhr (Dauer ca. 1 Stunde)
Ort Madle
Bahnhofstrasse 37
4133 Pratteln
Anfahrt 5 Gehminuten ab Bahnhof Pratteln oder Tram Nr. 14, Haltestelle „Bahnhofstrasse“
Eintritt Kostenlos
Anmeldung Sitzplätze beschränkt – bitte voranmelden

Der Vortrag ist ausgebucht!

 

Bewegung und geistige Aktivität sind wichtige Bausteine für Lebensqualität im Alter.

Körperliche Bewegung stärkt Muskulatur, Kreislauf und Mobilität, fördert das Wohlbefinden und kann altersbedingten Einschränkungen entgegenwirken. Ebenso unterstützt geistiges Training die Konzentration, Gedächtnisleistung und geistige Flexibilität und macht gemeinsam mehr Freude als allein.

Ein besonderes Angebot bei uns ist die Aktivierung mit dem MOTOmed-Trainingsgerät. Das MOTOmed ist ein motorunterstütztes Bewegungstherapiegerät, das Menschen mit Bewegungseinschränkungen ein schonendes und zugleich effektives Training ermöglicht. Man kann damit in verschiedenen Modi trainieren – von passiver Bewegung über motorunterstützte Assistenz bis zu aktivem Training gegen wählbaren Widerstand. Diese Übungen verbessern Kraft, Ausdauer, Durchblutung und Koordination und sind sowohl für Beine als auch für Arme geeignet. Das Training findet bequem vom Stuhl aus statt und kann individuell an den Leistungsstand angepasst werden; so fördert es auch die Mobilität im Alltag und wirkt sich positiv auf die geistige Fitness aus, da Bewegung auch die Hirndurchblutung anregt.

Je nach Witterung bieten wir begleitete Spaziergänge im Dorf Pratteln an. Diese Aktivitäten verbinden Bewegung mit sozialem Austausch und frischer Luft, beides fördert sowohl die körperliche als auch die geistige Gesundheit.

Zusätzlich gibt es wöchentlich eine Bewegungsgruppe im Joerinsaal, in der altersgerechte Übungen in der Gruppe durchgeführt werden. Die Trainings sind so gestaltet, dass sie Kraft, Gleichgewicht und Beweglichkeit stärken, und gleichzeitig die Gemeinschaft fördern.

Für die geistige Fitness findet jede Woche im Madle ein Gedächtnistraining statt. In dieser Gruppe werden Wortfindungen geübt, Begriffe erraten, Texte und Symbole gemeinsam erarbeitet und weitere Aufgaben gelöst, die den Denkprozess herausfordern. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf geistiger Aktivität, sondern auch auf Spass, Austausch und einem positiven Gruppenerlebnis.

Möchten Sie gerne teilnehmen? Melden Sie sich bei der Aktivierung, Sie können dazu das Formular unter "Anliegen / Mitteilungen an die Abteilung Aktivierung" in Mein Madle+ verwenden.

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Aus diesen Buchstaben entsteht ein Tier:

T E L E A N F

News & Rückblick

Formen, malen, kneten, zaubern

In der Kreativgruppe im Madle treffen Fantasie, Handarbeit und gute Stimmung aufeinander.

Beim Töpfern, Basteln und Malen entstehen mit viel Hingabe kleine Kunstwerke und grosse Erfolgserlebnisse. Aktuell werden aus Ton liebevoll Osterhasen geformt, daneben entstehen farbenfrohe Postkarten mit ganz persönlichem Charakter. In der Kreativgruppe wird viel gelacht, ausprobiert und ausgetauscht. Gleichzeitig wird konzentriert und mit Stolz am eigenen Werk gearbeitet. So wird Kreativität zum gemeinsamen Erlebnis, das Freude schenkt und verbindet.

Ein besonderer Klang erfüllte kürzlich das Madle und sorgte für einen abwechslungsreichen und stimmungsvollen Nachmittag.

Kürzlich durfte das Madle ein ganz besonderes Musikerlebnis erleben: Ein Marimba-Konzert, das unsere Gäste spürbar berührte und begeisterte. Die warmen, vollen Klänge des Instruments erfüllten den Raum und verliehen bekannten Schweizer Volksliedern eine neue, faszinierende Klangfarbe.

Die warmen Klänge der Marimba erfüllten den Raum und sorgten für einen ganz besonderen Konzertmoment.

Begleitet von humorvollen Erzählungen und kleinen Anekdoten erfuhren die Zuhörenden zudem Spannendes über die Marimba und ihre Besonderheiten. Fragen zum Instrument und zur Musik fanden jederzeit Platz und machten das Konzert zu einer persönlichen und nahbaren Begegnung.

Das Marimba-Konzert bereitete unseren Gästen sichtlich Freude und sorgte für viele strahlende Gesichter. Ein musikalischer Nachmittag, der noch lange in schöner Erinnerung bleiben wird.

🎵 Wissenswertes zur Marimba

Globale Reise: Ursprünglich aus Afrika stammend, wurde sie in Guatemala so populär, dass sie dort heute das Nationalinstrument ist.

Der Name ist Programm: In den Bantu-Sprachen bedeutet "ma" viele und "rimba" einzelne Holzstäbe – die Marimba ist also wörtlich das "Instrument aus vielen Stäben".

Edles Holz: Die besten Klangplatten werden aus Palisander gefertigt. Dieses Holz braucht oft Jahrzehnte, um die perfekte Dichte für den typisch warmen Sound zu entwickeln.

Multitasking: Profis spielen oft mit vier Schlägel gleichzeitig (zwei in jeder Hand), um wie auf einem Klavier ganze Akkorde zu erzeugen.

Vom Urwald in den Pop: Man hört sie nicht nur im Orchester, sondern auch in berühmten Hits – zum Beispiel prägt ihr hölzerner Klang den Song "Shape of You" von Ed Sheeran.

Neuer Kurs im Madle für externe Besucher
ab 18. September 2026, einsteigen ist jederzeit möglich.

Wer seine grauen Zellen im Alter regelmässig fordert, kommt auch im Alltag besser zurecht!
Wie war doch gleich der Name? Wo habe ich das Gesicht schon einmal gesehen?

Vor allem ältere Menschen machen sich in diesen Momenten Gedanken über ihr Gedächtnis, sorgen sich gar um ihre Vergesslichkeit. Doch solche Situationen können jedem passieren, unabhängig vom Alter.

Für seine körperliche Fitness und geistige Leistungsfähigkeit muss man - ob jung oder alt - stets etwas tun. Gedächtnistraining hilft hierbei enorm, um geistig fit zu bleiben.

Gedächtnistraining wird auch bei uns im Madle sehr gross geschrieben. Jeden Freitagvormittag bringen wir unsere grauen Hirnzellen mit viel Humor und kreativen Übungen in Schwung! Dabei wird unsere Merkfähigkeit, Konzentration, Wahrnehmung und Wortfindung trainiert und gestärkt.

Unsere Kursleiterin, Frau Rebekka Alscher, freut sich auf Ihre Anmeldung.

Der Kurs findet ab Freitag, 18. September 2026 statt (jeweils 10 Lektionen), einsteigen ist jederzeit möglich.

Zeit: 08.45 – 10.15 Uhr oder 10.30 – 12.00 Uhr

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung - probieren Sie als Training unser Memory Spiel ganz unten aus!

    Anmeldformular für das Gedächtnistraining:

    Madle Memory Spiel

    Madle Memory Spiel - testen Sie ihr Gedächtnis!

    Versuche übrig:

     

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    Gemütlich, lecker und gesellig – das Fondue in herzlicher Atmosphäre

    Geniessen Sie ein gemütliches Fondue-Essen in unserem liebevoll dekorierten Fondue-Stübli – perfekt für ein geselliges Beisammensein mit Familie, Freunden oder Arbeitskollegen.

    📅 Datum: 2. bis 6. Februar 2026
    Zeit: 11:45 bis 13:15 Uhr
    💰 Preis: CHF 28 pro Person, inkl. Salat und Dessert

    Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Die Anmeldung ist bequem online oder telefonisch möglich.


    Reservieren Sie Ihren Tisch für das Fondue-Stübeli:

      Uncategorized

      Brunch & Beats

      Geniessen Sie einen Brunch der Extraklasse.
      Ein Event für die ganze Familie.

      Countdown Brunch & Beats
      Noch xx Tage bis zum Brunch & Beats im Madle!

      Starten Sie den Sonntag genussvoll und verbringen Sie wertvolle Zeit mit Ihren Liebsten. Unser reichhaltiger Sonntagsbrunch vereint frische Klassiker mit warmen Köstlichkeiten und süssen Verführungen. Freuen Sie sich auf ofenfrischen Zopf und verschiedene Backwaren, hausgemachtes Birchermüesli, vielfältige Fruchtsäfte sowie Rösti, knusprig gebratenen Speck, Rühr- und Spiegeleier, geräucherten Lachs, ein fantastisches Dessertbuffet und noch vieles mehr.

      Für beste Stimmung sorgt die Live-Band Filet of Soul mit einer mitreissenden Mischung aus Swing, Pop, Jazz, Rock, Latin und einer Prise Comedy.

      Hören Sie rein - Filet of Soul live:

      Hörprobe 1 – Mas-que-nada
      Hörprobe 2 – Rainy Song
      Hörprobe 3 – Latin power
      Hover-Kacheln
      Brunch Icon
      Fantastischer Brunch
      Frisch, vielfältig und soviel Sie möchten. Entspannt geniessen ohne Zeitdruck.
      Musik Icon
      Live-Musik
      Erlebe Filet of Soul live: Swing, Pop, Jazz, Rock, Latin und eine tolle Performance sorgt für beste Stimmung.
      Location Icon
      Location
      Das Madle besticht durch seine zentrale Lage, gemütliches Ambiente und eine herzliche, einladende Atmosphäre.

      Eine Voranmeldung für bis zu drei Personen ist nicht erforderlich. In unserem Restaurant Parkblick stehen ausreichend Plätze zur Verfügung.

      Ab vier Personen können Sie sich gerne Voranmelden. Die Online-Anmeldung finden Sie weiter unten.

      Alle wichtigen Infos auf einen Blick

      • 📅
        Datum
        Sonntag, 22. März 2026
      • Zeit
        9:30 – 13:30 Uhr
      • 📍
        Adresse
        Madle, Bahnhofstr. 37, 4133 Pratteln
      • 🚶‍♂️
        Anfahrt
        Sie erreichen uns in 5 Gehminuten ab Bahnhof Pratteln oder Tramhaltestelle Nr. 14 „Bahnhofstrasse“ Pratteln
      • 💵
        Eintritt
        CHF 35 pro Person mit Buffet à discrétion und live Musik (exkl. Getränke), Kinder pro Altersjahr CHF 2

      Reservieren Sie Ihren Tisch ab vier Personen:

        Beachten Sie, dass Ihr reservierter Platz bei Nichterscheinen nach 15 Minuten wieder freigegeben wird. Bitte erscheinen Sie rechtzeitig.

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        Falls Sie an einem Weihnachtstag, am 25. oder 26. Dezember 2025, gemeinsam mit Ihren Angehörigen bei uns im Restaurant Parkblick zu Mittag essen möchten, ist das selbstverständlich möglich.

        Ein festlich gedeckter Tisch mit Vor- und Hauptspeise und einem Dessert runden den Gaumenschmaus ab und kostet CHF 45.-- pro Person.

        Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bis am 18. Dezember 2025.

        Online Reservation

        Wenn die AHV- oder IV-Rente zusammen mit dem übrigen Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, kommen in der Schweiz die Ergänzungsleistungen (EL) zum Einsatz.

        Die Ergänzungsleistungen (EL) sind im Bundesrecht verankert und gehören zur ersten Säule der Sozialversicherungen. EL sind keine Sozialhilfe und kein Darlehen, sondern ein gesetzlicher Anspruch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

        Gerade bei einem Eintritt in ein Pflegeheim gewinnen Ergänzungsleistungen an Bedeutung. Die Heimkosten können mehrere tausend CHF pro Monat betragen. Reichen Rente und Vermögen dafür nicht aus, können EL die Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen ausgleichen.

        Wer hat Anspruch auf EL?

        Grundvoraussetzung ist, dass eine Person eine AHV- oder IV-Rente bezieht (oder eine gleichgestellte Leistung wie eine Hilflosenentschädigung). Zudem muss der Wohnsitz und der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz liegen. Ausländische Staatsangehörige müssen in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer erfüllen.

        Entscheidend ist die wirtschaftliche Situation: Ergänzungsleistungen werden nur ausgerichtet, wenn die anerkannten Ausgaben höher sind als die anrechenbaren Einnahmen. Dazu zählen insbesondere Renten, weitere Einkünfte sowie Vermögenserträge.

        Vermögensgrenzen – konkrete Zahlen

        Seit der EL-Reform gelten klare Vermögensobergrenzen. Ein Anspruch besteht grundsätzlich nur, wenn das Reinvermögen folgende Schwellen nicht überschreitet:

        CHF  100’000 für alleinstehende Personen und CHF  200’000 für Ehepaare.

        Selbstbewohntes Wohneigentum wird bei dieser Anspruchsschwelle nicht mitgerechnet.

        Zusätzlich gelten Vermögensfreibeträge: CHF  30’000 für Alleinstehende und CHF  50’000 für Ehepaare. Nur das Vermögen, das diese Freibeträge übersteigt, wird in der Berechnung berücksichtigt.

        Video Ergänzungsleistungen

        Video Ergänzungsleistungen

        Vermögensverzicht und Schenkungen

        Beim Bezug von Ergänzungsleistungen wird nicht nur das vorhandene Vermögen berücksichtigt, sondern auch ein freiwilliger Vermögensverzicht in den letzten Jahren vor Renten- oder Heimaufentritt. Dazu gehören zum Beispiel Schenkungen an Kinder oder andere Personen. Ziel ist, dass das Vermögen nicht gezielt reduziert wird, um EL zu beziehen. Solche Schenkungen können bei der Berechnung als fiktives Einkommen angerechnet werden und damit die Höhe der EL verringern.

        Vermögensverzehr im Pflegeheim: 20 Prozent pro Jahr

        Bei einem dauerhaften Aufenthalt im Pflegeheim wird das über dem Freibetrag liegende Vermögen nicht vollständig angerechnet. Stattdessen werden 20 Prozent pro Jahr als sogenanntes fiktives Einkommen berücksichtigt.

        Das bedeutet konkret: Beträgt das Vermögen nach Abzug des Freibetrags beispielsweise CHF  70’000, werden davon 20 Prozent, also CHF  14’000 pro Jahr, angerechnet. Das entspricht rund CHF  1’167 pro Monat. Dieser Betrag wird zu den Renten und übrigen Einnahmen hinzugerechnet und reduziert entsprechend die Höhe der Ergänzungsleistungen.

        Wichtig ist: Das Vermögen wird nicht direkt eingezogen. Die Anrechnung erfolgt rechnerisch im Rahmen der EL-Berechnung. Faktisch führt dies jedoch dazu, dass ein Teil des Vermögens zur Finanzierung der Heimkosten eingesetzt werden muss.


        Müssen EL zurückbezahlt werden?

        Grundsätzlich müssen Ergänzungsleistungen nicht zurückbezahlt werden. Sie sind keine Vorschüsse und keine Schulden.

        Seit der Reform 2021 gilt jedoch eine Rückerstattungspflicht aus dem Nachlass: Nach dem Tod einer Person können bezogene EL aus dem Erbe zurückgefordert werden, sofern der Nachlass CHF  40’000 übersteigt. Die Rückforderung betrifft also nicht die lebende Person, sondern ausschliesslich den verbleibenden Nachlass.

        Fazit

        Ergänzungsleistungen sichern in der Schweiz den Existenzbedarf von Rentnerinnen und Rentnern sowie von IV-Beziehenden. Bei einem Pflegeheimeintritt können sie einen wesentlichen Teil der Heimkosten übernehmen, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Entscheidend sind die gesetzlich festgelegten Vermögensgrenzen und die jährliche Anrechnung von 20 Prozent des über dem Freibetrag liegenden Vermögens.

        Für eine verbindliche Beurteilung ist stets eine individuelle Berechnung durch die zuständige kantonale SVA in Binningen erforderlich. Für weitere Informationen und das EL-Anmeldeformular hier klicken.

        Gerne helfen wir auch Ihnen weiter: